Gebäude, Umzug
Das ehemalige Objekt, der Pavillon
Der Pavillon stand am Winkelweg in der Landwirtschaftszone. Er wurde im Jahr 1967 als Freizeitpavillon im Baurecht baubewilligt. Die Ehefrau des Sammlers hatte den Pavillon vor dreissig Jahren gekauft und David Pfister baute ihn weiter bis zum derzeitigen Zustand aus. Der Bestand schien einigermassen gesichert, da die Landeigentümerin, eine Erbengemeinschaft, ja für das Land keinen namhaften anderen Ertrag, zum Beispiel als Schafweide, erwirtschaften konnte. - Falsch gedacht!
Das Grundstück, Kündigung
Das Baurecht wurde ohne jede Begründung gekündigt. Der Pavillon war für den privaten Sammler die einzig zahlbare Lösung für die Unterbringung der umfangreichen technischen Kulturgüter. Eine tragbare Alternative stand nicht in Aussicht. Mit der AHV lassen sich keine anderen Räumlichkeiten finanzieren. Es schien, dass der Sammler gezwungen wurde, sein Lebenswerk zu verramschen. Für den Rückbau des Gebäudes mit ca. 120 m2 Nutzfläche brauchte es eine Abbruchbewilligung, diese kostete gegen Fr. 2'000.- und der Rückbau kostete weitere ca. Fr. 20'000.-.
Das Grundstück ist in der Landwirtschaftszone. Gebäude, die regulär nach Art. 24 des Raumplanungsgesetzes erstellt wurden, dürfen weiterbestehen. Die Besitzerin, eine Erbengemeinschaft, wollte aber, dass der Pavillon entfernt wird, obschon damit für sie nur ein Nachteil entstand, weil dann der Baurechtszins wegfällt und als Schafweide eigentlich kein Ertrag in Aussicht steht. Eine Begründung wollte die Eigentümerin nicht angeben.
Es erstaunt immer wieder, wie Menschen, auch in der Schweiz, ganz legal mit fremdem Eigentum umgehen können, nur um ihr eigenes zu bewahren, sogar wenn es sich um Kulturgut der Allgemeinheit handelt.
Es ist nun das dritte Mal, dass Kollegen, Nachbarn und Vermieter ihr Recht durchgesetzt haben, nur zum Schaden von Maria und David Pfister, ohne jeden Grund oder einen Nutzen auf der Gegenseite.
Das Sammelgut durfte nicht untergehen, nach einer Pressepublikation im Frühjahr 2024 kamen etliche Interessierte und bestärkten David Pfister darin, doch noch eine Lösung zu finden. Die Eigentümerin der ehemaligen Schuhfabrik Kandahar im Gwatt meldete sich und bot Räumlichkeiten an, die günstig genug waren, um vorübergehend die Sammlung zu erhalten. Für den Sammler ist aber auch das auf längere Frist nicht tragbar, weshalb nach einer Lösung, z.B. mit einer Stiftung gesucht wird.
Der ehemalige Standort, Winkelweg 8A, Thun-Schoren:
Der neue Standort bot nun Gelegenheit, die Sammlerstücke etwas auszubreiten, so dass man heute von einem Schaulager sprechen kann. Vieles ist dennoch in Kartons verborgen. Die Einrichtung ist aus Kostengründen vorwiegend aus bestehenden Gestellen, Einrichtungen und Materialien und anderen Retroquellen zusammengebastelt.
Einrichten am neuen Ort, Hofackerstrasse 20, Thun-Gwatt: